Ab dem 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Webseiten und Onlineshops barrierefrei zu gestalten. Konkret bedeutet das: Webseiten müssen u.a. tastaturbedienbar, mit ausreichenden Kontrasten und verständlichen Inhalten ausgestattet sein sowie Screenreader unterstützen.
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🌐 Ab 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Ist Deine Webseite bereit?
Ab 2025 müssen Webseiten und Onlineshops gesetzlich verpflichtend barrierefrei sein. Das bedeutet u.a.:
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