Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): So machst Du Deine Webseite rechtssicher und inklusiv!

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG, Gesetzesdokument Symbol

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Webseiten und Onlineshops barrierefrei zu gestalten. Konkret bedeutet das: Webseiten müssen u.a. tastaturbedienbar, mit ausreichenden Kontrasten und verständlichen Inhalten ausgestattet sein sowie Screenreader unterstützen.

Warum ist das wichtig?

  • Rechtliche Sicherheit: Bußgelder bis zu 100.000 € drohen bei Nichtumsetzung.
  • Mehr Nutzer erreichen: Über 10 % der Bevölkerung profitieren unmittelbar.
  • Positives Unternehmensimage: Barrierefreiheit stärkt das Vertrauen Deiner Kunden.

Wie kannst Du Deine Webseite BFSG-konform gestalten?

  • Audit durchführen: Status Quo überprüfen.
  • Barrierefreie Gestaltung: Inhalte gemäß WCAG 2.1 optimieren.
  • Barrierefreiheits-Erklärung veröffentlichen.
  • Regelmäßiges Monitoring und Anpassungen vornehmen.

Wir unterstützen Dich dabei!

Als erfahrener Webanbieter helfen wir Dir bei der technischen Umsetzung, Auditierung und kontinuierlicher Pflege Deiner barrierefreien Webseite.

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🌐 Ab 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Ist Deine Webseite bereit?

Ab 2025 müssen Webseiten und Onlineshops gesetzlich verpflichtend barrierefrei sein. Das bedeutet u.a.:

  • ✅ Tastaturbedienbarkeit
  • ✅ Hohe Kontraste & lesbare Schriftgrößen
  • ✅ Unterstützung für Screenreader

Nutze diese Chance, um neue Zielgruppen zu erreichen und Dein Unternehmen zukunftssicher aufzustellen!

Wir unterstützen Dich mit Audits, technischer Umsetzung und Pflege.

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